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Spenden oder Stiften - der kleine Unterschied

Der Begriff "etwas stiften" wird umgangssprachlich auch oft für das Spenden genutzt. In unserem Fall bedeutet stiften oder zustiften aber die Zuwendung eines Geldbetrages oder auch sonstiger Dinge in das zu erhaltende Vermögen der Stiftung.
Die Beträge einer Geldzuwendung dürfen dann nicht direkt ausgegeben werden. Dafür stehen aber die daraus resultierenden Erträge dauerhaft für den Stiftungszweck zur Verfügung. Das ist besonders bei größeren Vermögen sehr sinnvoll und stärkt die Stiftung in der langfristigen Förderung von Projekten. Und, Sachzuwendungen in Form von Exponaten sollen ja sowieso in der Regel dauerhaft erhalten werden.


Spenden aus dem Privatvermögen

Zuwendungen an eine gemeinnützige Einrichtung sind im Privatbereich von der Einkommensteuer als Sonderausgaben abziehbar. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze. Beim Stiften sind die Grenzen deutlich höher!
Bei Spenden können maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte angerechnet werden. Übersteigt die Summe aller Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag, kann der verbleibende Spendenbetrag auf zukünftige Jahre vorgetragen werden.
Im Internet finden Sie hierzu auch Spendenrechner, mit denen Sie Ihren Höchstbetrag berechnen können.

Spenden von Firmen

Für einen Betrieb gilt ebenfalls die Grenze von 20 % der Einnahmen oder 4 Promille der Summe aller Umsätze zuzüglich  der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Hier sprechen Sie am besten zuvor mit Ihrem Steuerberater.

Stiften/Zustiften

Für Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung sieht das Steuerrecht besondere Abzugsmöglichkeiten vor. So kann diese Zuwendung auf Antrag in dem Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren frei verteilt bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro über die oben genannten Grenzen der Spendenbeträge hinaus als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit spielt die Höhe Ihres Einkommens keine Rolle und damit kann die persönliche Einkommensteuer stark reduziert werden. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, gilt dieser zusätzliche Sonderausgabenabzug für jede Person, also bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro möglich.

Unterschiedliche steuerliche Bescheinigungen - Zuwendung kenntlich machen!

Damit wir Ihre Zuwendung richtig einordnen und die korrekte steuerliche Zuwendungsbestätigung ausstellen können, vermerken Sie bei Ihren Überweisungen bitte immer den Hinweis Zustiftung, wenn die Zuwendung als solche behandelt werden soll. In allen anderen Fällen gehen wir davon aus, dass wir Ihre Zuwendung als Spende berücksichtigen sollen.

Wenn Sie eine unserer Stiftungen unterstützen möchten, teilen Sie uns auch bitte immer Ihre Adresse mit
und ob Sie auf der Spenderliste öffentlich genannt werden werden dürfen oder nicht!  Vielen Dank!
 

Spende oder Zustiftung von Sachwerten

Unter Sachwerte versteht man die unterschiedlichsten Vermögensgegenstände, die der Stiftung übereignet werden sollen. Das können z.B. Immobilien oder andere Anlagen sein, die regelmäßig Erträge bringen. Es gibt aber auch Sammlungen und Exponate, deren Erhalt oder Präsentation sicher sinnvoll ist, aber einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringt. In diesen Fällen sprechen Sie uns bitte vorher an, damit wir Ihre Wünsche auch umsetzen können. Eine kleine Information finden Sie hier.

Weitere Fragen - wir helfen gerne

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Steuerberatung durchführen dürfen.

Wo kann ich Spenden oder Zustiften? - hier sind die wichtigsten Konten!

 
Seite erstellt:  Rainer Balzer 21-12, letzte Änderung: 16.10.23/rb,  09.01.22 /rb




Diese Seite wurde zuletzt am 16.10.2023-11:33:16 aktualisiert.