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Vererben

Nachlässe zugunsten der Eisenbahn - Erben und Vererben

Auch zum Thema Erben und Vererben werden wir immer wieder angesprochen. Was kann es schöneres geben, als Ihre persönlichen Sammlungen dauerhaft erhalten zu wissen oder sein Vermögen in gute Hände zu geben?
Auch Sie können Ihren wertvollen Nachlass an die Stiftung Deutsche Eisenbahn geben und bestimmen, für welchen Zweck oder für welche Stiftung Ihr Vermögen verwendet werden soll. Als Begünstigter muß immer die SDE stehen, da die Treuhandstiftungen rechtlich nur untergeordnete, aber steuerlich eigenständige Vermögensmassen sind! Die Erträge werden aber immer dem gewidmeten Zweck zugeführt. Das bestimmen und überwachen die jeweiligen Stiftungsvorstände und Aufsichtsbehörden. Die SDE übernimmt die professionelle Verwaltung.
Im Tresor der SDE liegen bereits einige solcher Verfügungen zugunsten unserer Eisenbahnen! Wir helfen Ihnen bei der korrekten Formulierung. Sprechen Sie uns an!

Wichtig ist, solche Verfügungen möglichst immer in Absprache mit der SDE zu regeln, damit diese nach Bekanntwerden des Ablebens baldmöglichst Sicherungsmaßnahmen für den Nachlass ergreifen kann.

In jüngster Vergangenheit sind leider wieder Fälle aufgetreten, bei denen eine unserer Stiftungen als Erbe eingesetzt war und u.a. eine größere Sammlung so der Nachwelt erhalten werden sollte.
Nach Testamentseröffnung mußte dann leider festgestellt werden, dass Familienangehörige und vermeintliche Freunde den wertvollen Nachlass bereits aufgelöst und beliebig und nicht mehr nachvollziehbar verteilt hatten. So hatte der Erblasser das bestimmt nicht gemeint!
Leider vergehen auf dem Weg über das Nachlassgericht oft mehrere Wochen, sogar Monate, bis das Testament dem berechtigten Empfänger zugeht. Ohne Nachweis des Erbes oder eines Vermächtnisses kann auch die Stiftung nicht tätig werden. Deshalb noch mal die Bitte:  Wenn es Ihnen wichtig ist, sprechen Sie direkt mit uns!
 

Über das eigene Leben hinaus die Vergangenheit für die Zukunft sichern!

Erläuterungen und Hinweise von unserem Justitiar und Vorstandsmitglied Dr. jur. Dieter Wahl

Möchten Sie selbst bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen oder einzelne Vermögenswerte hinterlassen möchten? Dabei denkt man natürlich in erster Linie an die Familie. Wenn Sie aber keine Familie haben oder sie aus bestimmten Gründen nicht bedenken möchten, können Sie auch eine gemeinnützige Organisation wie die SDE als Erbin einsetzen. So können Sie sicher stellen, dass Vorhaben, die Ihnen schon zu Lebzeiten wichtig gewesen sind, auch nach Ihrem Ableben langfristig und wenn Sie möchten mit Ihrem Namen als Förderer unterstützt werden.

Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit, das zugewendete Vermögen kommt unseren gemeinnützigen Organisation ungeschmälert zu Gute!

Jede unserer Stiftungen kann begünstigt werden. Wichtig ist aber, immer die SDE als Erbempfänger einzusetzen!  Wenn gewünscht kann dann beliebig formuliert werden, wie das Vermögen (für welche Teuhandstiftung) oder für welchen Zweck es verwendet werden soll.


Es gibt mehrere Möglichkeiten, den von Ihnen gewünschten Stiftungszweck zu verwirklichen:

Zustiftung

Bei kleineren Zuwendungen bietet sich eine Zustiftung an die Stiftung Deutsche Eisenbahn an. Ihre Zuwendung geht in den Vermögensstock der SDE. Die Erträge werden entsprechend den Satzungsvorgaben der SDE verwendet.

Namensfonds

Bei etwas größeren Zuwendungen (Orientierungsgröße ab 50.000 €) kann auch ein Namensfonds errichtet werden, der Ihren Namen trägt. Dadurch wird jede Ausschüttung mit Ihrem Namen verbunden; Ihr Name bleibt langfristig mit dem Förderzweck verbunden.

Treuhandstiftung

Bei Zuwendungen ab 100.000 € kommt auch die Errichtung einer eigenen Treuhandstiftung in Betracht. Eine Treuhandstiftung ist rechtlich unselbstständig; sie wird im Rechtsverkehr vom Treuhänder, hier der SDE, rechtlich vertreten. Zuwendungsempfänger ist aus rechtlichen Gründen die SDE, die das Vermögen der Treuhandstiftung separat vom eigenen Vermögen verwaltet. Eine Treuhandstiftung wird ähnlich einer rechtlich selbständigen Stiftung gegründet und verfügt über einen Vorstand und u.U. sogar über ein Kuratorium. Sie hat eine eigene Satzung in der der Stiftungszweck manifestiert ist.

Selbständige Stiftung

Soll ein großes Vermögen (über 500.000 €) vermacht werden, kann auch die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung in Betracht gezogen werden. Auch hier bietet die SDE umfangreiche Unterstützung bei der Errichtung und Ausgestaltung der selbständigen Stiftung an. Die SDE kann auch die administrative und Vermögensverwaltung für eine selbständige Stiftung übernehmen.

Hier noch ein wichtiger Hinweis:

Die vorgenannten Werte für die Zuwendungsarten sind nur grobe Richtwerte und vorrangig für die Zuwendung von Geldvermögen gedacht.

Grundsätzlich besteht die Ausstattung einer Stiftung aus Vermögen oder Sachvermögen, das zumindest Erträge für seinen eigenen Erhaltungs- und Unterbringungskosten erzielt. In der Regel ist eine Stiftung gesetzlich verpflichtet, das Stiftungsvermögen ungeschmälert zu erhalten. Wenn Sie also Sachwerte in eine Stiftung einbringen möchten, muss die Stiftung klären, wie diese Kosten gedeckt werden können. Es kann deshalb notwendig werden, zusätzlich Vermögen zur Deckung dieser Kosten beizugeben. 

Wie können Sie die Unterstützung der Eisenbahngeschichte testamentarisch umsetzen?

Vermächtnis

Die einfachste Form der testamentarischen Zuwendung ist das Vermächtnis. Dadurch wird der Vermächtnisnehmer nicht selbst Erbe. Er steht also nicht gleichberechtigt neben z.B. Familienmitgliedern, sondern erhält den Rechtsanspruch gegen die Erben, das vermachte Vermögen herauszugeben. Soll zu Gunsten einer Stiftung ein Vermächtnis ausgesetzt werden, kann der Erblasser noch festlegen, ob das vermachte Vermögen als Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung dauerhaft angelegt werden soll oder als Spende innerhalb eines Jahres von der Stiftung im Rahmen ihres Stiftungszwecks ausgegeben werden soll. Ein Vermächtnis kann zu Gunsten der Stiftung Deutsche Eisenbahn, aber auch zu Gunsten jeder unserer Treuhandstiftungen ausgesetzt werden.

Erbeinsetzung

Selbstverständlich können Sie die rechtsfähige Stiftung Deutsche Eisenbahn auch selbst als Erben einsetzen. Sie können detaillierte Vorgaben zur Verwendung Ihres Erbes machen, auch z.B.  zur weiten Vermögensausstattung einer unserer Treuhandstiftungen. Die SDE kann dann als Nachlassverwalter in diesem Sinne tätig werden und das Vermögen zuteilen, was die Treuhandstiftung mangels Rechtspersönlichkeit selber nicht kann.
Falls Sie noch gesetzliche Erben haben, die sie aber nicht als Erben einsetzen möchten, stehen diesen Pflichtteilsansprüche zu. Diese Pflichtteilsansprüche müssen aus dem zugewandten Vermögen bezahlt werden können. Es wäre wohl kaum im Sinne des Erblassers, wenn das vererbte Sachvermögen verkauft werden müsste, um Pflichtteilsansprüche bedienen zu können. 

Nachstehend finden Sie einige Hinweise zum Thema Testament:

Welche Formen von Testamente gibt es?

Eigenhändiges Testament

Die einfachste Form, um seinen letzten Willen festzuhalten, ist das eigenhändig verfasste Testament. Es muss vollständig eigenhändig geschrieben werden und mit Angabe des Ortes und des Datums unterschrieben werden. Es empfiehlt es sich insbesondere bei begünstigten gemeinnützigen Organisationen (Stiftungen), diese noch zu Lebzeiten über die Erbeinsetzung/Aussetzen eines Vermächtnisses zu informieren, damit Ihr letzter Wille auch umgesetzt werden kann. Außerdem muß sicher gestellt sein, dass dieses Testament auch vom rechtmäßigen Erben gefunden wird, bevor andere das Erbe verteilt haben.

Notarielles (öffentliches) Testament

Wenn Sie kein eigenhändiges Testament aufsetzen wollen, können Sie auch ein notarielles (öffentliches) Testament erstellen. Sie diktieren einem Notar Ihr Testament oder besprechen Ihre Wünsche mit ihm, der Notar schreibt dann das Testament und Sie unterschreiben es vor dem Notar. Hierfür fallen je nach Höhe des Nachlasses Gebühren an. Ein notarielles Testament wird vom Notar beim Amtsgericht hinterlegt.

Nottestament

In besonderen Lebenslagen kann auch ein Bürgermeistertestament, ein Drei Zeugen Testament und ein See Testament erstellt werden.

Widerruf eines Testaments

Grundsätzlich können Sie ein von Ihnen als Einzelperson erstelltes handschriftliches oder notarielles Testament jederzeit ändern und dazu ggf. auch jederzeit aus der Verwahrung holen.

Eine Ausnahme in Bezug auf Änderungen stellt allerdings ein sog. Ehegatten- bzw. das „Berliner“ Testament dar. Ist keine Ausnahmeklausel in einem solchen gegenseitigen Testament vorgesehen, kann es zu Lebzeiten des Partners nur noch mit dessen Zustimmung geändert oder – bei wechselseitigen Verfügungen – diese durch notarielle Erklärung an den Partner widerrufen werden. Nach dem Tod des Partners kann es nur noch unter ganz engen Voraussetzungen geändert werden.

Bei einem Erbvertrag ohne Rücktrittsklausel ist die Bindungswirkung noch strikter. Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners aufgehoben werden; ein einseitiger Widerruf ist nicht möglich. Allerdings ist der Erblasser zu Lebzeiten frei, trotz des Erbvertrags auch weiterhin über sein Vermögen zu verfügen.

Wurde kein Testament erstellt oder wird keines gefunden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ist auch kein gesetzlicher Erbe vorhanden, fällt das Erbe an den Staat.

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung Ihrer Wünsche

Unser Justitiar und Vorstandsmitglied Dr. jur. Dieter Wahl steht Ihnen gerne und ganz unverbindlich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Spechen Sie uns einfach an oder nehmen Sie direkt Kontakt auf unter: wahl@stiftung-deutsche-eisenbahn.de
 

Wichtig für Alle!

Mit einem Testament soll nur geregelt werden, was irgendwann einmal mit unserem persönlichen Besitz wie Vermögen oder wertvolle Sammlungen geschehen soll. Dieser Moment soll natürlich möglichst spät sein, steht aber leider nicht fest. Deshalb sollte ein Testament oder sonstige Nachlassverfügung nicht erst im hohen Alter erstellt werden, sondern so früh wie möglich. Es ist ja jederzeit änderbar! Das gleiche gilt für Vorsogevollmachten. Es gibt eben auch Ereignisse, die man nur sehr bedingt beeinflussen kann wie z.B. Unfälle oder schwere Krankheiten. Wenn man seine Wünsche nicht mehr selber äußern kann, müssen diese irgendwo zu finden sein ...

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Seite erstellt 2018: Dr. Wieter Wahl, Ergänzungen Rainer Balzer



Diese Seite wurde zuletzt am 27.03.2021-8:09:11 aktualisiert.